November 28, 2015

Schulung

Absturzunfälle passieren nicht – Sie werden verursacht!

Die DGUV gibt in Ihren Berichten zum Arbeitsunfallgeschehen jährlich Statistiken zum Unfallgeschen heraus. Für 2014 sind demnach 30.331 gemeldete Absturzunfälle im Bereich der DGUV gemeldet worden.

Viele Unfälle hätten sich durch eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und entsprechender Ausbildung vermeiden lassen.

Daher schreibt die GUV Regel 112-189 vor:
“Der Unternehmer hat nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jahrlich, zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen:
• Die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Ausrüstung,
• die bestimmungsgemäße Benutzung,
• das richtige Anschlagen,
• die ordnungsgemäße Aufbewahrung,
• das Erkennen von Schäden.
Darüber hinaus sind nach § 31 der BGV/GUV-V A1 die Angaben in der Betriebsanweisung im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.
Die Unterweisung muss der aktuellen Gefährdungssituation angepasst sein.”

Eine gute Ausbildung Ihrer Mitarbeiter und eine geprüfte PSA sind preiswert, verglichen mit einem Personalausfall durch Unfall.

Wir führen die erforderlichen Schulungen durch unsere erfahrenen Mitarbeiter gerne auch bei Ihnen durch.

Training für PSA Anwender

Schulung Absturzsicherung für Feuerwehren

Schulung Multiplikatoren für Feuerwehren

Klettertraining für T5-Geocacher